5. Mai 2009

Befreiung vom Anschlusszwang der Kleingärtner an die Restmüllentsorgung

Für die Kreistagssitzung am 7.5. hat die Fraktion DIE LINKE einen Antrag eingebracht, in dem sie die Kreistag auffordert, die Abfallgebührensatzung des Landkreises dahingehend zu ändern, dass Eigentümer, Besitzer und Nutzer, die an ihrem Wohnort einen Kleingarten bewirtschaften, vom Anschlusszwang zur Restmüllentsorgung befreit werden.

Denn Kleingärten sind vorübergehend genutzte Objekte, aber keine privaten Haushalte, die dem Anschlusszwang unterliegen, wenn sie mangels Wasser-, Stromversorgung oder Abwasserentsorgung oder infolge fehlender Kochnische oder Übernachtungsmöglichkeit nicht dauerhaft nutzbar sind, so Astrit Rabinowitsch. Gleiches gilt für Objekte, die die Funktion eines Hausgartens erfüllen – also vom Hauptwohnsitz fußläufig erreichbar sind und keine erkennbar eigenständige Haushaltsführung haben.

Eine differenzierte Behandlung dieser Gartenbesitzer- und nutzer, die ihren Garten am Wohnsitz haben, ist zumutbar und geboten, so Frau Rabinowitsch. DIE LINKE wird in der Kreistagssitzung am Donnerstag zu diesem Tagesordnungspunkt eine namentliche Abstimmung fordern.