3. Februar 2010

LINKE: Von Hartz IV kann man keine Kita-Gebühren zahlen

Die Fraktion der Linken im Kreistag hat sich ausgiebig mit der Frage Erhebung von Kita-Gebühren  befasst. Politisch wie rechtlich sieht das  Ergebnis eindeutig aus: Von den Regelleistungen der Grundsicherung  (Hartz IV) kann man bestenfalls eine Gebühr in Höhe der sog. häuslichen Ersparnis erheben; eben 10 bis 15 Euro. Man muss offenbar auch daran  erinnern, dass diesen Familien auch das Kindergeld vorenthalten, d.h.  mit der Regelleistung verrechnet, wird. Die klamme Finanzlage vieler Kommunen ist auch der LINKEN bewusst. Allerdings darf der Streit um die Kommunalfinanzen nicht auf dem Rücken von Kindern ausgetragen werden.

 

Wolfgang Erlebach
Mitglied der Fraktion DIE LINKE im Kreistag Potsdam-Mittelmark