Die Fraktion der Linken im Kreistag hat sich ausgiebig mit der Frage Erhebung von Kita-Gebühren befasst. Politisch wie rechtlich sieht das Ergebnis eindeutig aus: Von den Regelleistungen der Grundsicherung (Hartz IV) kann man bestenfalls eine Gebühr in Höhe der sog. häuslichen Ersparnis erheben; eben 10 bis 15 Euro. Man muss offenbar auch daran erinnern, dass diesen Familien auch das Kindergeld vorenthalten, d.h. mit der Regelleistung verrechnet, wird. Die klamme Finanzlage vieler Kommunen ist auch der LINKEN bewusst. Allerdings darf der Streit um die Kommunalfinanzen nicht auf dem Rücken von Kindern ausgetragen werden.
Wolfgang Erlebach
Mitglied der Fraktion DIE LINKE im Kreistag Potsdam-Mittelmark