2. Mai 2011

Unbürokratische und transparente Umsetzung im Interesse der Betroffen

Nachdem das Land Brandenburg die Aufenthaltsregelungen für Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge im Gesetz und weiteren Erlass und Verordnungen geändert hat, wollte der Flüchtlingsrat wissen, wie diese nun in der Praxis durch die zuständige Behörden umgesetzt werden. Deshalb stellte er eine Anfrage an die Landtagsabgeordneten, die diese  folgerichtig an die Landkreise als ausführende Behörde weitergab. Diese war nicht zu Auskünften bereit, weil sie dem Land und den Landtagsabgeordneten nicht auskunftspflichtig sind. Abgeordnete des Kreistages dagegen sind sehr wohl berechtigt entsprechende Fragen an die zuständige Verwaltung zu stellen. So hat die Linksfraktion die Fragen an den Fachdienst 22 (Ausländerbehörde) weitergeleitet. Die Antworten kamen umgehen. Bei den Antworten fällt auf, dass es noch immer nicht für alle Betroffenen problemlos möglich ist sich frei im Land und in Berlin zu bewegen. Auch ist aus den Antworten nicht erkennbar auf viele Betroffenen sich die 99 gestellten Dauerverlassenserlaubnis nach Berlin sich beziehen. Weiterhin ist nicht nachvollziehbar nach welchen Kriterien die Sachbearbeiter im Einzelfall entscheiden. Was verstehen sie unter „pflichtgemäßen Ermessens“. Gleiches gilt für die konkrete Missbrauchsgefahr. Wonach beurteilt die Behörde dies? DIE LINKE fordert die Verwaltung auf, dass das Landesgesetz unbürokratisch und transparent im Interesse der Betroffen umgesetzt wird.

Anbei der Link zu den Antworten.

Astrit Rabinowitsch
Mitglied der Kreistahsfraktion DIE LINKE in Potsdam-Mittelmark