Insbesondere im Osten der Republik gibt es viele Kleingärten mit Lauben, deren Grundfläche größer als 24 m²ist. Die Pächter bzw. Besitzer müssten nach Inkrafttreten des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages weiter Rundfunkgebühren bezahlen.
Im Zusammenhang mit der Forderung der Kleingartenverbände nach Gleichbehandlung der Besitzer von Kleingärten bei der Entrichtung der neuen Rundfunkgebühr erklärt der Landtagsabgeordnete Dr. Andreas Bernig:
DIE LINKE im Landtag Brandenburg hält die Forderung der Vertreter der Kleingärtner für berechtigt. Besitzer von Kleingärten sollten - egal ob die von ihnen errichteten Bauten bis zu 24 m2 messen oder größer sind, bei der Entrichtung der neuen Rundfunkgebühr gleichgestellt sein.
Die Erhebung bzw. Befreiung von der Zahlung von Rundfunkgebühren sollte sich an der Begriffsbestimmung für Kleingärten orientieren und nicht nach der Größe der Grundfläche von Lauben. Nur so kann die neue Rundfunkgebühr ihrem Anspruch nach weniger Bürokratie und Kontrolle gerecht werden.
Wir als LINKE werden uns deshalb weiter dafür einsetzen, dass die offensichtliche Regelungslücke im Interesse der Kleingärtner in Ost und West geschlossen wird. Versäumnisse in den parlamentarischen Verfahren der Landtage könnten so geheilt werden.