Im vergangenen Jahr hat die Kreisverwaltung den Vorschlag unterbreitet, die so genannten vorübergehend genutzten Objekte in die Abfallentsorgung einzubeziehen. Gemeint sind dabei die Kleingärtner in den Gartensparten, sowohl die, die ihre Gärten fußläufig am Wohnort erreichen, als auch die, die außerhalb wohnen. Der Antrag der Linken, die Kleingärtner, die ihre Gärten am Wohnort haben von der „Zwangsentsorgung“ zu befreien, wurde im Kreistag mehrheitlich abgelehnt. Frau Dr. Seidel (Grünen) unterbreitete den Vorschlag, das Problem im Jahre 2009 nochmals zu erörtern.
In diesem Jahr legt die Kreisverwaltung eine neue Abfallgebührensatzung vor. Der Kreistag soll nunmehr am 03. Dezember beschließen, dass die Gebühren, sowohl die Basis- als auch die Entleerungsgebühren bis auf eine Ausnahme erhöht werden sollen. Begründet werden die Erhöhungen mit steigenden Löhnen und geringeren Erlösen bei Altpapier. Gleichzeitig wird die Entsorgung eingeschränkt. Die Gebührenanhebung wird als angemessen und moderat bezeichnet. Sie betrifft auch die Kleingärtner die nun eine Basisgebühr von 16,10 € statt 16,03 € zahlen sollen. Die Entleerungsgebühr für einen 40 l-Sack steigt um 0,06 €.
Die Basisgebühr (Vorhaltekosten) setzt sich aus dem Leistungspaket 1 (7,48 €) und dem Leistungspaket 3 (8,62 €) zusammen. Das Leistungspaket 1 enthält Vorhaltekosten für die Bio- und Grünabfallsammlung, die bei den ortsansässigen Kleingärtner nicht anfallen. Das Leistungspaket 3 enthält Vorhaltekosten für die Altpapiererfassung und –entsorgung, die ebenfalls nicht anfallen. Rechnet man diese Positionen heraus, ergibt sich für die ortsansässigen Kleingärtner eine Basisgebühr von 7,39 €.
Offensichtlich haben die Grünen nichts gegen eine Gebührenerhöhung und schon gar nicht bei den Kleingärtnern. DIE LINKE wird sich dafür einsetzen, dass die nach unserer Auffassung ohnehin nicht gerechtfertigte Pflichtentsorgung für die ortsansässigen Kleingärtner von derzeit 16,03 € auf 7,39 € gesenkt wird.
Sieghard Rabinowitsch