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17. Februar 2010

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV

Ein historisches Urteil! Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Hartz IV-Gesetze die Menschenwürde verletzen und gegen das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes verstoßen, so Diana Golze (DIE LINKE) in der  Fraktionssitzung der LINKEn, wo sie die Fraktionsmitglieder über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV informierte. Das Gericht stellte die Regelwidrigkeit der Erwachsenensätze dahingehend fest, dass die eigenen vom Bund ermittelten Sätze in einzelnen Ausgabepositionen nicht eingehalten wurden und hat der Regierung eine Frist bis zum Ende des Jahres gesetzt um dies zu korrigieren. Daraus resultierend hat das Gericht auch die Regelsätze der Kinder für verfassungswidrig erklärt, da sich diese ja prozentual von den Erwachsenensätzen ableiten.

Diese prozentuale Ableitung ist verfassungswidrig, da Kinder keine kleinen Erwachsenen sind, so das Gericht. Diana Golze erklärt zum Existenzminimum, dass es Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben bedeute und mehr ist als nur warm, sauber, satt. Die Teilhabe bei Kindern ist nicht gegeben, da Bildung und Freizeit auf Null gesetzt wurden, mit der Begründung dies sei Ländersache, was so nicht richtig ist. Diana Golze bittet die Kreistagsfraktion, sich nicht auf die Gutschein-Debatte einzulassen, besser ist es den Regelsatz für Kinder zu erhöhen. Vom paritätischen Wohlfahrtsverband liegt dazu eine Expertise vor, diese wird aber von der Bundesregierung ignoriert.

Das Urteil muss nun genutzt werden, um in dieser Legislaturperiode ein menschenwürdiges, gerechtes, repressionsfreies System der sozialen Sicherung und fairer Löhne zu entwickeln, so Astrit Rabinowitsch. DIE LINKE wird eine bedarfsdeckende Mindestsicherung in Höhe von 500 Euro als Regelleistung für Erwachsene, eine eigenständige Kindergrundsicherung und einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn einfordern. DIE LINKE möchte sich bei den vielen Menschen bedanken, die in den vergangenen Jahren gegen diese Hartz-IV Gesetze gekämpft und Alternativen angeboten haben, so die Abgeordneten der Kreistagsfraktion.