Mehr als 2.800 Kinder unter 15 Jahren im Landkreis leben in „Bedarfsgemeinschaften“, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) beziehen. Die Regelleistungen sind bei weitem nicht armutsfest. Im Gegenteil: Hartz IV ist Armut per Gesetz. Kinder sind keine „kleine Erwachsenen“. Sie haben besondere Bedarfe, z.B. in Bezug auf Bildung,... Mehr...