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von Dr. Andreas Bernig

Kräftiger Schluck aus der Pulle zur Erhöhung der Attraktivität des Öffentlichen Dienstes!

Seit der Föderalismusreform II 2006 sind die Länder für die Besoldung ihrer Beamten zuständig. Vor allem die Gewerkschaften hatten  damals davor gewarnt, weil ein Wettlauf um den billigsten Beamten beginnen werde. Und genau so ist es gekommen! Dabei streiten sich Berlin und Brandenburg wechselseitig um den letzten Platz in der Besoldungsstabelle.

 

Der Absturz nach unten ging sogar soweit, dass das Bundesverfassungsgericht 2017 für den Osten feststellte, dass die Besoldung zwischen 2004 und 2014 verfassungswidrig war, d.h. sie  muss sich um mindestens 15 % von der sozialrechtlichen Grundsicherung abheben.

Fatal dabei, dass nur derjenige eine  Nachzahlung erhält, der auch Widerspruch gegen die Besoldung eingelegt hatte. Das waren in Brandenburg von ca. 30.000 Beamten lediglich 300.

Klar dass die Empörung über diese Ungleichbehandlung enorm war. Ein typisches Beispiel dafür, dass einen Gesetz oder ein Gerichtsurteil rechtens ist, aber als höchst Ungerecht empfunden wird.

Die Landesregierung und der Gesetzgeber mussten also reagieren.  Gegen den Besoldungsgesetzentwurf der Regierung, lief zunächst  vor allem die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Sturm. Also wurde im parlamentarischen Verfahren reagiert. Heraus kam die 1:1 Übernahme des Tarifergebnisses der Angestellten für die Beamten. Eine DGB –Forderung, die DIE LINKE immer unterstütz hat. Darüber hinaus erfolgt 4 Jahre lang ein Zuschlag von 0,5 % und die Verpflichtung auch 2019 nach den nächsten Tarifverhandlungen , das Ergebnis 1:1 zu übernehmen.

Und eine weitere „Lücke“ wurde endlich geschlossen. Über zwei Jahre hatten Regierung und Öffentliche Dienstgewerkschaften über einen Vereinbarung zur Erhöhung der Attraktivität des Öffentlichen Dienstes erfolglos verhandelt, so dass die GdP und die GEW den Verhandlungstisch verließen.  Da aber Angebote für die Werbung des erforderlichen  Nachwuchses nötig sind – es ist ein Kampf um die Fachkräfte zwischen den Ländern entbrannt – forderte der Landtag die Regierung auf, die Verhandlungen wieder aufzunehmen.  Dieses Mal dauerten sie nicht zwei Jahre. Nach „viel Hektik, Streit und  Konfrontation“, so die GdP, wurde am 22.November 2017 früh um 02.00 Uhr gemeinsam ein Ergebnis unterschrieben.

Danach können sich Polizistinnen und Polizisten in der Krankenversicherung wieder für die Freie Heilfürsorge oder für die Beihilfe entscheiden. Das Eingangsamt im Polizeidienst wurde von A7 Polizeimeister auf A 8 Polizeiobermeister angehoben und Bereitschaftspolizisten erhalten einen Zulage von monatlich 60 €. Ein Quantensprung erfolgte bei den Grundschullehrern, die von A12 auf A13 angehoben wurden. Für alle Landesbediensteten wird es einen Gesundheitsfonds von 50 € pro Beschäftigten geben. Eine Maßnahme , um dem hohen Krankenstand zu begegnen. Verdi erreichte u.a. die Senkung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverhältnissen und die Erarbeitung von Leitlinien für einen Index gute Arbeit, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ein Gesundheitsmanagement, Aus- und Fortbildung und Personalgewinnung/Personalentwicklung zu gewährleisten.

Mit diesen Reglungen sind wichtige Schritte getan, um den Fachkräftenachwuchs für den öffentlichen Dienst in Brandenburg zu sichern.

Generell kann das Dilemma in der Bezahlung  und das leidige Ringen um Fachkräfte zwischen den Ländern allerdings nur gelöst werden, wenn wir wieder zu einer einheitlichen Bezahlung zurückfinden. Darüber hinaus brauchen wir und ein nach einheitlichen Grundsätzen gestaltetes öffentliche Dienstrecht. Dann hört auch die Ungleichbehandlung von Angestellten und Beamten und ihr ausspielen untereinander auf. Das leidige Prinzip divide et impera  (teile und herrsche) gehört endgültig der Vergangenheit an.


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