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Öffentliche Sicherheit - Polizei!

Was haben wir in 5 Jahren für die Polizei (auch Feuerwehr und Justiz) erreicht?

von Andreas Bernig

 

Von der Gewerkschaft der Polizei wird oft behauptet, die Innere Sicherheit sei für DIE LINKE kein Thema. Nun mussten die Kolleginnen und Kollegen in den letzten 25 Jahren mehrere Strukturreformen über sich ergehen lassen und die Arbeitsbelastung ist dabei in der Tat nicht gesunken und konstruktive Kritik ist immer gut und richtig.

Aber eine zu einseitige Betrachtung der Situation in der Polizei kann auch erheblichen politischen Schaden anrichten. Ich habe deshalb – sicher auch einseitig – das aufgeschrieben, was DIE LINKE gemeinsam und in Auseinandersetzung mit dem Koalitionspartner für die Polizistinnen und Polizisten und auch für die anderen Beamtinnen und Beamten des Landes in den letzten 5 Jahren erreicht hat.

Das kann sich durchaus sehen lassen und daran lässt sich durchaus anknüpfen!

Einstellungszahlen in der Polizei:

Der Koalitionsvertrag sah die Übernahme der 615 in Ausbildung befindlichen Anwärter vor. Weitere Einstellungen darüber hinaus wurden bis 2014 nicht vorgesehen. Mit der Verabschiedung der Haushalte wurden dann die Einstellungen in der Polizei sukzessive erhöht:

  • 2010 – 100 Anwärter
  • 2011 – 125 Anwärter
  • 2012 – 185 Anwärter
  • 2013 – 245 Anwärter
  • 2014 – 275 Anwärter

Die Personalzielzahl bis 2019 für die Polizei von 7000 aus dem Koalitionsvertrag wurde inzwischen auf 7800 korrigiert.

Die Zielzahl 40.000 für den gesamten Landesdienst wurde auf 43.500 erhöht (2500 Lehrer, Finanzbeamte, Justizbeamte etc.)

Verlängerung der Lebensarbeitszeit:

Der KV hatte die Verlängerung der Lebensarbeitszeit für alle auf 67 Jahre festgelegt, wobei Polizisten( Feuerwehr und Justiz) mit 20 Jahren Wach- und Wechseldienst um 2 Jahre verkürzen konnten. Das alles sollte bereits bis 2019 umgesetzt werden.

Ergebnis unserer Arbeit:

  • Umsetzung der Erhöhung der LAZ wie im Rentenbereich bis 2029
  • keine Pension mit 67 für Polizisten (Feuerwehr, Justiz), dafür (unbefriedigende) Staffelung von 62 Jahre für den m.D., 64 Jahre für den g.D. bei Kürzung um 2 Jahre nach 10 Jahren Wach-und Wechseldienst, 65 Jahre für h.D. ( nach wie vor gravierendste/weitgehendste Reglung in der BRD)

Ziel für die neue Wahlperiode ( in Koalitionsvertrag aufnehmen):

  • Schaffung einer einheitlichen Reglung: Verlängerung der LAZ einheitlich auf 62 Jahre, ohne Kürzungsreglungen.
  • Erleichterung der bereits bestehenden Möglichkeit zur Verlängerung der LAZ auf freiwilliger Grundlage (die bestehende beamtenrechtliche Möglichkeit wird zur Zeit restriktiv gehandhabt- das heißt eine beantrage Verlängerung der LAZ wird meisten abgelehnt)

 Polizeireform:

Volksinitiative der GdP zum Erhalt der Präsenz der Polizei in der Fläche mit Unterstützung der LINKEN im Landtag angenommen – einer der wenigen überhaupt!

  • Ergebnis – Erhalt aller Polizeistandorte ausser Babelsberg
  • keine Kürzung Personal in der Fläche
  • Erhalt des LKA
  • Erhalt der Bepo
  • Erhalt der FHPol – der Insider wird wissen, dass das alles zur Disposition stand.
  • Erhöhung der Personalzahl von 7000 auf 7800 bis 2019

Besoldung:

  • nach 21 Jahren Brandenburg 2011 erstmalige 1:1 Übernahme des Tarifergebnisse für Beamte:
    • 1,5 % lineare Erhöhung zum 01.04.11 und 360 € Einmalzahlung
    • Erhöhung Grundgehaltssätze um 17,- € und 1,9 % lineare Erhöhung zum 01.Januar 2012
  • 2013 dann ein Paket, dass das Finanzvolumen der Tariferhöhungen im Beamtenbereich belassen hat und zusätzliche 10 Mill. € zur Verfügung stellte um u.a.
    • die Pflichtstundenzahl bei Lehrern zu senken
    • Polizisten des mittleren Dienstes zu ermöglichen bei 85 % Besoldung 80 % zu arbeiten
    • eine Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) von 250,- € bei zu behalten und diese ins Grundgehalt ein zu rechnen
    • das Grundgehalt um 2,45 % ab Juli 2013 und um 1,8 % ab Juli 2014 zu erhöhen.
  • Zwar Umwandlung des Verheiratetenzuschlages in ein Familiengeld ab 01.01.2015, aber Verhinderung der Abschmelzung der Ausgleichszulage  bei der Übernahme von Tarifergebnissen und Einrechnung 50 % des bisherigen Verheiratetenzuschlages (57 €) in das Grundgehalt für Alle. Die anderen 50 % werden für die Erhöhung des Kinderzuschlages für das 2. und 3. Kind verwendet.
  • Verhinderung der Zahlung Polizeizulage nur noch für operative Kräfte
  • demnächst Erhöhungen bei Erschwerniszulagen und Aufwandsentschädigungen

Versorgung:

Durch die nicht rechtzeitige Verabschiedung des Brandenburger Versorgungsgesetzes entstand für Pensionäre durch die Verschiebung des Rentenalters auf 67 Jahre eine Lücke in der vorrübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes, der zwischen der Pensionierung mit 60 Jahren und dem Aufleben der Rente mit 65 Jahren als Ausgleich gezahlt wird. Diese Lücke wurde geschlossen und die Betroffenen erhielten die entsprechenden Nachzahlungen.

Zur Zeit arbeiten Innen- und Finanzministerium an der Überarbeitung der Erschwerniszulagenverordnung. Auch hier soll es Verbesserungen geben.

Durch diese Maßnahmen erhält ein Familienvater mit 2 Kindern und der Besoldungsgruppe A 9 (Polizeihauptmeister, Polizeikommissar) ab 01.07.2014 monatlich ca. 300,- € mehr Besoldung.

Ab 01.01.2015 kommen noch mal 57,- € durch die hälftige Einrechnung des alten Verheiratetenzuschlages in die Grundgehaltstabelle dazu!

Die Einkommenssituation verbesserte sich darüber hinaus für über 40 % der Polizeibediensteten (Beamte und Tarifbeschäftigte) durch Beförderungen, Aufstieg in der Laufbahn und durch Höhergruppierungen.

Von 2009 bis 2014 gab bzw. gibt es 3119 Beförderungen, 301 Aufstiege in der Laufbahn und 108 Höhergruppierungen.

In den 5 Jahren davor, unter Innenminister Jörg Schönbohn waren von solchen Verbesserungen nur ca. 20 % der Polizeibediensteten betroffen.

Anlage

Ergebnis der Übernahme von Tarifergebnissen Erhöhung/Veränderung des Verheiratetenzuschlages/Familienzuschlag und Erhalt der Polizeizulage

A 9 (Dienstaltersstufe) 7 Polizeihauptmeister/Polizeikommissar, verheiratet 2 Kinder

  • 2009
    • Grundgehalt: 2428,43
    • Polizeizulage 127,38
    • Familienzuschlag verh. 1 Kind:  188,90 plus 94,14 für das 2. Kind = 283,04
    • 2838,85
  • 2014
    • Grundgehalt: 2690,08
    • Polizeizulage: 127,38
    • Familienzuschlag verh. 1 Kind 222,97 plus 102,77 für das 2. Kind = 325,75
    • 3143,21
  • + 304,36

Da seit 2009 nach 3 Jahren der Aufstieg in Erfahrungsstufe/Dienstaltersstufe 8 erfolgte, ergibt sich eine Besoldungserhöhung von 370,16

  • 2014
    • Grundgehalt: 2755,88 (Erfahrungsstufe/Dienstaltersstufe 8)
    • Polizeizulage: 127,38
    • Familienzuschlag verh. 1 Kind 222,97 plus 102,77 für das 2. Kind = 325,75
    • 3209,01
  • + 370,16


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