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Was, wie und wen - so einfach geht Briefwahl

Wie Briefwahl funktioniert, erläutert juristisch wasserdicht der Landeswahlleiter: Jeder Wahlberechtigte hat bei Verhinderung am Wahltag die Möglichkeit sein Wahlrecht durch briefliche Stimmabgabe wahrzunehmen.

Die für die briefliche Stimmabgabe erforderlichen Unterlagen (Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, amtlicher Wahlbriefumschlag und Merkblatt) werden auf Antrag durch die zuständige Wahlbehörde, in der der Wahlberechtigte seine Wohnung hat, übersandt. Bei mehreren Wohnungen zählt die Hauptwohnung oder der gewöhnliche Aufenthaltsort. Den Antrag dazu können Sie bei Ihrer Gemeindebehörde persönlich abgeben, schriftlich per Post oder Fax versenden, mündlich (zur Niederschrift) bei der für Sie zuständigen Wahlbehörde stellen oder elektronisch per E-Mail übermitteln.

Wer einen Wahlschein elektronisch beantragen möchte, kann mit dem hier angebotenen Formular die Unterlagen anfordern. Sie müssen das Formular zunächst herunterladen, um es dann ausgefüllt per Mail an Ihre Wahlbehörde zurückzusenden. Die E-Mail-Adresse ist bei der zuständigen Wahlbehörde zu erfragen. Eine Übersicht der Wahlbehörden (Städte, Gemeinden und Ämter) des Landes Brandenburg finden Sie hier.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Mitwirkung am demokratischen Prozess - ob am 14. September in der Wahlkabine oder vorher per Briefwahl!


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