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Begrüßenswerter Schritt in die richtige Richtung – aber weitere sind nötig!

Zum wieder aufgelegten Förderprogramm für zusätzliche Arbeits- und Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderungen erklären die Sprecher für Behindertenpolitik, Jürgen Maresch, und für Arbeitsmarkpolitik und Gewerkschaften, Dr. Andreas Bernig sowie der Abgeordnete Klaus Körner, Mitglied des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie:

Begrüßenswerter Schritt in die richtige Richtung – aber weitere sind nötig!

Dass das Förderprogramm für Menschen mit Behinderung wieder aufgelegt und die Ausgleichsabgabe dafür eingesetzt wird, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Da aber die Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Behinderung überproportional ansteigt, sind weitere Anstrengungen erforderlich.

So wäre zu prüfen, ob nicht über Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) weitere spezielle Integrationsbeauftragte in den Landkreisen eingesetzt werden können, die sich ausschließlich um die Integration von Menschen mit Behinderungen in den so genannten ersten Arbeitsmarkt kümmern. Die bislang schon tätigen Integrationsbetreuer haben eine gute Vermittlungsquote von Arbeitslosen. Sie betreuen diese auch noch nach erfolgreicher Arbeitsaufnahme. In diese Betreuung könnten auch die Integrationsfachdienste einbezogen werden. 

Darüber hinaus müssen auch bundesrechtliche Reglungen verändert werden. So brauchen wir eine Verbesserung des Übergangs von der Werkstatt für Menschen mit Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt mit Rückkehrrecht und ohne Einbußen. Noch ist es so, dass Menschen mit Behinderung, die in den ersten Arbeitsmarkt wechseln, unter Umständen ihren Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente verlieren, wenn der neue Arbeitgeber hierfür nicht einsteht. Das muss geändert werden.


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