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Das Kind nicht erst in den „Versuchs“ - Brunne fallen lassen

Der linke Landtagsabgeordnete Dr. A. Bernig, der sich seit langem für eine einvernehmliche Lösung im Nuthetaler Altanschließerstreit einsetzt, schaltet sich nun auch in die Diskussion um ein neues Wasserwerk für Nuthetal und Michendorf ein. Dr. Bernig unterstützt die Bestrebungen der Nuthetaler Bürgermeisterin, Ute Hustig, nicht übereilt zu handeln sondern diesbezügliche Entscheidungen gründlich zu prüfen. Er weiß aus Erfahrung, wie sehr und wie lange eine Gemeinde von voreilig und unüberlegt getroffenen Investitionsentscheidungen in der Wasser und Abwasserwirtschaft leiden kann. Deshalb will er dem Wasser- und Abwasserzweckverband der Gemeinden Michendorf und Nuthetal dringend anraten, das neue Wasserwerk umfassend, gründlich und wohl durchgerechnet zu planen:

„Derjenige, der meint, man könne mit einem neuen Wasserwerk die Michendorfer und Nuthetaler Haushalte günstiger versorgen, als bisher mit dem Trinkwasser von den Potsdamer Stadtwerken, der muss er dafür einen belastbaren Beweis erbringen. Diesen Beweis ist der Geschäftsbesorger, die MWA Kleinmachnow bisher schuldig geblieben. Es reicht nicht, mit Hinweis auf jahrelange Debatten zu diesem Thema, nun von den Mitgliedern der Verbandsversammlung eine grundsätzliche Zustimmung zur Vorbereitung der Investition und auch schon mal für die Freigabe von 50.000 € für einen Probebrunnen zu erwarten. Eine jahrelange Debatte ersetzt nicht eine gründlich erarbeitete Entscheidungsvorlage.

Es scheint daher höchst verantwortungsbewusst gehandelt, wenn die Nuthetaler erst dann entscheiden möchten, wenn nachgewiesen ist, dass der Verband mit einem eigenen Wasserwerk die benötigten ca. 600.000 m³ Wasser pro Jahr so günstig produzieren kann, dass er damit unter der bisherigen Einkaufssumme für das Wasser liegt. Dafür braucht man keinen Probebrunnen, zumal die MWA GmbH im Auftrag des Verbandes bereits über mehrere Brunnen - sprich Erfahrungen - verfügt. Wasser scheint ausreichend vorhanden zu sein und die Potsdamer Stadtwerke wollen den WAZV Mittelgraben nicht als Abnehmer verlieren, deshalb haben sie schon mal, so jedenfalls bin ich informiert, Preisnachlässe angeboten: mehr als 10 % des Kubikmeterpreises für Wasser und 50 % des Grundbeitrages. Das hört sich gut an, trotzdem ist die Auftragsvergabe für einen Probebrunnen per Eilentscheidung durchgesetzt worden. Ich kann dem Zweckverband Mittelgraben nur anraten, diesen Stil der Investitionsvorbereitung nicht weiter fortzusetzen und eher dem Nuthetaler Standpunkt zu folgen, denn Brandenburg leidet nicht an einem Wassermangel. Sehr viel, mancherorts sogar zu viel, ist in die Herstellung neuer Anlagen investiert worden. Für viele Verbände gab es ein schlimmes Erwachen, nachdem Investitionen ohne gründliche Berechnungen durchgeführt waren. Allein die Frage, ob ein Wasserwerk für nur zwei Gemeinden überhaupt rentabel bewirtschaftet werden kann,muss gründlich geprüft werden. Nicht absetzbare Überkapazitäten können schnell zu einer Belastung werden. Genau das braucht der WAZV Mittelgraben gegenwärtig nicht, denn mir ist bekannt, dass der Verband seit Jahren seinen Zahlungsverpflichtungen nur durch Kontoüberziehung nachkommen kann. Er steckt also in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage, so dass auch die Finanzierung der Investition inkl. Versuchsbrunnen vorher gesichert sein muss. Da allein die Bürger das Ganze zu bezahlen haben, sollte auch vorher den Bürgern erklärt werden, was auf sie zukommt. Allein solche Sätze, wie „ein eigenes Wasserwerk bringt Vorteile“ reichen da nicht. Zu einer professionellen „Investitionsplanung“ in der kommunalen Wirtschaft gehört nun mal eine sorgfältig, gründlich und umfassend erarbeitete Entscheidungsvorlage. Nur so ist die Verwirklichung des demokratischen Selbstbestimmungsprinzips in den kommunalen Unternehmen überhaupt möglich. Sollte es zu keiner Einigung kommen, so braucht sich der Zweckverband nicht zu scheuen, gemäß § 28 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) die Kommunalaufsicht zur Schlichtung anzurufen. Jedenfalls muss das „Kind nicht erst in den „Versuchs“ - Brunnen“ fallen“, noch ist es nicht zu spät.“


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