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Daniela Rabinowitsch

Stau bei Bildungs- und Teilhabepaket

Die Kreistagsabgeordnete Astrit Rabinowitsch (LINKE/PIRATEN) bekommt seit Anfang des Jahres vermehrt Hinweise, dass Anträge auf Zahlungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nur mit großem Zeitverzug genehmigt werden. „Ich habe im Auftrag meiner Fraktion – aber eigentlich im Auftrag vieler Menschen, die sich an mich gewandt haben – dem Landrat per Anfrage am 12.Januar konkret nach den Bearbeitungszeiten und deren Unterschieden nach den vier Planregionen des Kreises, nach konkreten Maßnahmen zur Reduzierung der Bearbeitungszeiten und vor allem nach Alternativen, die den Eltern zur Überbrückung bis zur Bewilligung angeboten werden gefragt“ fasst Astrit Rabinowitsch die dringendsten Fragen zusammen. Sie hat damit schon jahrelange Erfahrungen, musste sie doch in der Vergangenheit nicht nur ein Mal aktiv werden, damit junge Eltern ihr ihnen zustehendes Elterngeld und Menschen mit kleinem Einkommen ihr Wohngeld bekommen. Die Idee des Gesetzgebers bei diesem Bildungs- und Teilhabe-Paket war ja: Die Kinder von HARTZ IV-Empfängern, die Schule, Hort oder KiTa besuchen, sollen durch die angespannte finanzielle Situation ihrer Eltern wenigstens nicht vom gemeinsamen, warmen täglichen Mittagessen und von gemeinsamen Aktivitäten mit ihren Schul- und Spielkameradinnen und – kameraden ausgeschlossen werden. Am wichtigsten für die Eltern und ihre Kinder: die Bezahlung ihres Mittagessens in der Schule. Wenn das vom Jobcenter aber nicht rechtzeitig bewilligt wird, weil der Antrag in einem großen Stapel im Korb „UNBEARBEITET“ ruht, bekommen diese Kinder gar kein Mittagessen. Unverständlich in der aktuellen Situation ist, dass der Zuschuss jeweils nur für ein halbes Jahr bewilligt wird. Die Eltern müssen also immer wieder rechtzeitig daran denken, für die dann folgenden sechs Monate einen neuer Antrag zu stellen. Sie müssen sich darum kümmern, dass der vom Job-Center auch rechtzeitig beschieden wird. Kommt das Geld nicht, gibt es kein Mittagessen.

Erschwerend für die Verwaltung kam seit Anfang diese Jahres eine eigentlich positive Entscheidung dazu: der Kreis der Anspruchsberechtigung wurde deutschlandweit um 1,4 Millionen erweitert, denn alle Wohngeldempfänger sind nun auch antragsberechtigt. Damit ist der Berg der Anträge schlagartig noch größer geworden und damit auch der Rückstand in der Abarbeitung in der Kreisverwaltung. Eine Übergangslösung für den absehbaren Stau hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen, obwohl alle Praktiker vorab auf das kommende Problem aufmerksam gemacht haben. Er hätte ja auch entscheiden können, dass die Bewilligung - wie zur Zeit von Corona - für ein ganzes Schuljahr gilt. Die Kreistagsfraktion weiß nur von der Kommune Neuseddin, die im Interesse ihrer Kinder gegenüber den Caterern in Vorleistung geht und sich über eine Abtretungserklärung der Eltern das Geld vom Jobcenter direkt erstatten lässt. Die Kinder bekommen ihr Mittagessen, merken da nichts von ihrer sozialen Benachteiligung und ihre Eltern haben einen Stressfaktor weniger. Das ist gut für das Familienklima, also auch für die Kinder

Dass über diese Förderung auch andere Angebote wie z.B. Klassenfahrten, Schülernachhilfe auch Beiträge für Sportvereine oder Musikschule mitfinanziert werden können, ist dann schon fast die Sahnehaube auf dem kläglichen Angebot. Sollen die Kinder sich jedes Mal abmelden, wenn das Geld vom Jobcenter nicht rechtzeitig kommt?

„Ist denn für die Kreisverwaltung nach dem Beispiel Neuseddin nicht auch denkbar hier per Abtretungsvereinbarung in Vorleistung zu gehen? Kann der Kreis sich nicht zu dem abschätzbaren Risiko durchringen, in eigener Machtvollkommenheit die Bewilligung für ein komplettes Schuljahr zu erteilen? Der Kreishaushalt von mehr als einer halben Milliarde Euro kommt damit sicher nicht ins Wanken. Damit wäre auch die Arbeitsbelastung für die Mitarbeiter etwas reduziert.“- regt sie als konkrete Vorschläge an. Sie wartet auf eine zeitnahe Antwort.

 


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